Allgemeine Geschäftsbedingungen
der HYDRO-BIOS Apparatebau GmbH
Am Jägersberg 5-7
24161 Altenholz
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, Montagen, Reparaturen, Wartungen, Beratungen und sonstige Leistungen sowie Nebenleistungen der HYDRO-BIOS Apparatebau GmbH, im Folgenden „HYDRO-BIOS“ genannt und ersetzen alle früher erschienen Fassungen. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
Preise
Die Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung und Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Falls bis zum Liefertag Änderungen in der Preisgrundlage entstehen, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der Preise vor. Dies gilt für Lieferfristen von mehr als 3 Monaten und einer Anpassungshöhe von bis zu 5 %.
Zahlungsbedingungen
Falls keine schriftlichen Zahlungstermine vereinbart wurden, sind Rechnungen der HYDRO-BIOS bei Lieferadressen innerhalb Deutschlands (inkl. Inseln) innerhalb von 30 Tagen ab Lieferung ohne Abzug zu begleichen. Für Bestellungen zur Lieferung außerhalb von Deutschland wird grundsätzlich Vorkasse vereinbart. Sollte die Leistung in mehrere Leistungsabschnitte aufgeteilt sein (z.B. Anlagenlieferung, Montage, Inbetriebnahme) können nach Abschluss der Teilleistung Abschläge verlangt werden.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen im Eigentum der HYDROBIOS. Sollten unsere unter Vorbehalt gelieferten Waren verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden werden, steht HYDRO-BIOS das Eigentum an der neuen Sache in dem Bruchteil zu, wie der Wert der gelieferten Sache im Verhältnis zur neuen Sache ist. Weiterverkäufer unserer Leistungen treten vorab alle Ansprüche an ihre Kunden bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen an HYDRO-BIOS ab. Die Abtretung nehmen wir hiermit an.
Lieferung
Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung der Lieferung sind auch nach Ablauf einer dem Lieferer gesetzten Frist, grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Besteller wegen einer Verzögerung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit diese vom Lieferer zu vertreten ist. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen der HYDRO-BIOS innerhalb einer angemessenen Zeit zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht. Bei Rücktritt des Verkäufers vom Kaufvertrag ist HYDRO-BIOS berechtigt, 5% der Auftragssumme als Aufwandsentschädigung zu verlangen. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers um mehr als zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Käufer für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 2 % berechnet werden.
Gewährleistung
Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung im Angebot als vereinbart. Für die Händlerangaben der verkauften Produkte übernehmen wir keine Gewährleistung bzw. Haftung. HYDRO-BIOS ist berechtigt, mangelhafte Lieferungen oder Teile davon nachzubessern oder neu zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, soweit das Gesetz nicht zwingend längere Fristen vorschreibt. Die Lieferung ist vom Kunden unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit hin zu überprüfen. Hierbei festgestellte Mängel sind HYDRO-BIOS unverzüglich binnen 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Spätere Mängelanzeigen werden nicht anerkannt. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, bestehen für diese und die daraus resultierenden Schäden ebenfalls keine Mängelansprüche. Bei Geltendmachung von Mängelansprüchen können Zahlungen seitens des Käufers nur zurückgehalten werden, wenn der Mangel von HYDRO-BIOS bestätigt oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Weitergehende als die hier geregelten Ansprüche des Kunden sind in diesem Zusammenhang generell ausgeschlossen.
Haftung
Unsere Haftung für Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig beschränkt. Die Haftung ist grundsätzlich soweit gesetzlich zulässig auf den Auftragswert begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die infolge von Mängeln an der Ware entstanden sind, sind nur ersatzfähig, soweit diese bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf einen Betrag in Höhe von 1,0 Mio. Euro beschränkt.
Allgemeines
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Kiel. Im Verhältnis zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den nationalen Warenkauf (CICG) oder anderer internationaler Vereinbarungen. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der mangelhaften Regelung am nächsten kommt und einer rechtlichen Überprüfung standhält.
HYDRO-BIOS Apparatebau GmbH
Stand: 05/2017